Institut für Kunstpädagogik
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Zwischenprüfung Magister Artium


Fachliche Zulassungsvoraussetzungen


Nachweise über
  1. den erfolgreichen Besuch von zwei Übungen über bildnerisches Gestalten
    (je 6 SWS),
  2. den erfolgreichen Besuch von zwei Proseminaren der Fachdidaktik
    (je 2 SWS),
  3. den erfolgreichen Besuch von drei Übungen der Didaktik des Zeichnens
    (je 3 SWS).


Anmeldung


Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt über die zuständige Professur des Instituts. Es wird eine Bestätigung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ausgestellt, die anschließend im Zwischenprüfungsamt zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung, dem Studienausweis und dem Studienbuch vorzulegen ist.


Art und Umfang der Prüfung


Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilen:
  1. der Anfertigung einer Mappe mit künstlerischen Arbeiten,
  2. einer künstlerisch-praktischen Prüfung v. 4 Stunden Dauer,
  3. einer mündlichen Prüfung von 20 Minuten Dauer.
Die Mappe soll mindestens eine Auswahl der Arbeiten enthalten, die während des Grundstudiums entstanden sind. Parallel zur Mappe abgegebene Keilrahmen (bitte nicht mehr als drei!) sind deutlich (rückseitig) mit dem Namen zu versehen. Datum und Ort der Mappenabgabe werden durch Aushang gegenüber dem Sekretariat (Raum 2510) bekannt gegeben.
Bei der praktischen Prüfung ist eines von zwei zur Auswahl gestellten Themen zu bearbeiten. Arbeitsmaterial (Farben, Stifte, Malkartons etc., auch Nessel oder Leinwand) ist selbständig mitzubringen.
In der mündlichen Prüfung ist der Nachweis von Grundkenntnissen in der Theorie und Geschichte der Fachdidaktik zu erbringen. Darüber hinaus ist ein Thema aus der Fachwissenschaft (z.B. Kunstpädagogik, Kunstgeschichte oder Gegenwartskunst) frei zu wählen. Dieses Thema soll kurz vorgetragen und innerhalb des Prüfungsgesprächs vertieft werden. An der mündlichen Prüfung können nur Studierende teilnehmen, deren Mappe mit „bestanden“ bewertet wurden.


Bewertung und Wiederholung


Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Bei der Wiederholung des ersten Prüfungsteils kann die neu vorzulegende Mappe mit Einverständnis der Prüfer auch Arbeiten aus der zuerst eingereichten Mappe enthalten. Wird der zweite und /oder dritte Teil der Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet, so beschränkt sich die Wiederholung auf den (die) nicht bestandenen Prüfungsteil(e).