Institut für Kunstpädagogik
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Lehramt Kunst (mod.) als Erweiterungsfach

Das Fach Kunst kann von bayerischen Lehrerinnen und Lehrern (wenn nicht bayerisch dann Nachqualifikation) unter den Voraussetzungen des §50 (Abs.5) LPO I von 2008 als Erweiterungsfach dazugenommen werden.

Konkrete Anforderungen bei den Schularten Realschule, Grundschule und Haupt-/bzw. Mittelschule:

  • Bestehen der Eignungsprüfung am Institut für Kunstpädagogik
  • Kein Scheinerwerb oder Besuch der Seminare verpflichtend
  • Ablegen des Staatsexamens